Patai

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: September 2026

1. Geltungsbereich und Vertragsgegenstand

1.1. Die Patai GmbH (nachfolgend „Plattformbetreiber") betreibt unter patai.legal eine Plattform, die Erfinder (nachfolgend „Nutzer") und qualifizierte Patentanwälte (nachfolgend „Experten") zusammenbringt. Die Plattform selbst ist unter app.patai.legal erreichbar.

1.2. Diese AGB regeln die Nutzung der Plattform sowie die Vermittlung von Erfindungsmeldungen.

1.3. Der Plattformbetreiber erbringt selbst keine Rechtsberatung im Sinne des Patentanwaltsgesetzes, es sei denn, es greift die subsidiäre Regelung gemäss Ziff. 9.1 dieser AGB.

1.4. Disclaimer: Durch die Nutzung der Plattform oder die Übermittlung von Erfindungsmeldungen kommt kein Mandatsverhältnis zwischen dem Nutzer und dem Plattformbetreiber zustande. Ein solches Mandatsverhältnis entsteht ausschliesslich durch separate Vereinbarung direkt zwischen dem Nutzer und dem vom Nutzer gewählten Experten ausserhalb oder im Anschluss an die Plattformnutzung.

2. Registrierung und Prüfung

2.1. Die Nutzung der Plattform setzt eine Registrierung voraus. Für Nutzer werden Vorname, Nachname, E-Mail-Adresse, Telefonnummer und Land erhoben.

2.2. Experten: Bei der Registrierung geben Experten ihre Kanzleidaten sowie zwingend einen Link zu einem öffentlichen Register an (z. B. die Liste der zugelassenen Vertreter beim EPA, das schweizerische Patentanwaltsregister des IGE oder ein nationales Anwalts- bzw. Patentanwaltsregister). Der Plattformbetreiber prüft diese Angaben, bevor einem Experten erstmals eine Erfindungsmeldung zugeteilt wird. Die Angaben der Experten sind Selbstauskünfte; eine darüber hinausgehende Prüfung der beruflichen Qualifikation schuldet der Plattformbetreiber nicht.

2.3. Ein Anspruch auf Zulassung zur Plattform oder auf Zuteilung von Erfindungsmeldungen besteht nicht.

3. Leistungen für den Erfinder (Nutzer)

3.1. Die Registrierung und die Einreichung von Erfindungsmeldungen sind für den Nutzer kostenlos.

3.2. Der Plattformbetreiber behält sich vor, für zusätzliche Leistungen gegenüber Nutzern künftig Entgelte zu erheben. Über solche Entgelte wird vorab informiert; sie werden nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Nutzers fällig.

3.3. Erfindungsmeldungen werden ausschliesslich an Experten weitergegeben, die der Plattformbetreiber zuvor geprüft und ausdrücklich zugeteilt hat (Ziff. 2.2). Ohne Zuteilung hat kein Experte Zugriff.

3.4. Der Plattformbetreiber agiert als neutrale Instanz. Der Nutzer behält stets die freie Wahl, mit welchem Experten er zusammenarbeiten möchte.

3.5. KI-Unterstützung: Die Plattform unterstützt den Nutzer beim Erstellen der Erfindungsmeldung durch einen KI-Assistenten und wertet hochgeladene Dokumente automatisiert aus. Die Ergebnisse sind Vorschläge; der Nutzer bleibt für Richtigkeit und Vollständigkeit seiner Angaben verantwortlich und kann jeden Text vor dem Einreichen ändern. Eine Aussage zur Patentierbarkeit ist damit ausdrücklich nicht verbunden.

4. Leistungen für Patentanwälte (Experten)

4.1. Kostenlose Nutzung: Registrierung und Aufnahme in das Verzeichnis sind kostenlos. Ohne Abonnement und ohne Credits sehen Experten von einer zugeteilten Erfindungsmeldung nur die reduzierte Ansicht (Titel, Fachgebiet, Problemstellung).

4.2. Zwei Wege zur vollständigen Ansicht: Um die vollständige Erfindungsmeldung einzusehen und Feedback abzugeben, benötigt der Experte entweder ein laufendes Abonnement oder mindestens einen Credit (Ziff. 5).

4.3. Conflict Check: Der Experte ist verpflichtet, vor der Einsichtnahme in die vollständigen Details einer Erfindungsmeldung eine eigenständige Prüfung auf Interessenkollisionen anhand der reduzierten Ansicht vorzunehmen. Besteht eine Kollision, darf der Experte die vollständigen Daten nicht abrufen. Die Bestätigung erfolgt auf der Plattform und wird protokolliert.

4.4. Die Kommunikation zwischen Experte und Nutzer findet bis zum Vertragsschluss über das plattforminterne Chat-System statt. Sobald eine Zusammenarbeit vereinbart wurde, findet die weitere Abwicklung ausserhalb der Plattform statt.

5. Abonnement, Credits und Zahlungsabwicklung

5.1. Abonnement: Das Abonnement ist monatlich oder jährlich buchbar. Es verlängert sich automatisch um die gewählte Laufzeit und kann jederzeit zum Ende der laufenden Abrechnungsperiode gekündigt werden. Mit einem laufenden Abonnement ist die Zahl der einsehbaren Erfindungsmeldungen nicht begrenzt; Credits werden dafür nicht benötigt.

5.2. Credits: Alternativ zum Abonnement können Credits einzeln oder im Paket erworben werden. Ein Credit ist ein festes Nutzungsentgelt für die technische Bearbeitung genau einer Erfindungsmeldung auf der Plattform. Das Entgelt ist der Höhe nach fix, bemisst sich nicht am Honorar des Experten und hängt nicht davon ab, ob zwischen Nutzer und Experte ein Mandat zustande kommt.

5.3. Verrechnung: Das blosse Freischalten der vollständigen Ansicht löst das Nutzungsentgelt noch nicht aus. Verrechnet wird es, sobald der Experte die Erfindungsmeldung tatsächlich bearbeitet, also sein Feedback einreicht und dieses dem Nutzer zugestellt wird. Bricht der Experte die Bearbeitung vorher ab, entsteht ihm kein Entgelt. Entscheidet sich der Nutzer anschliessend für einen anderen Experten, bleibt das bereits verrechnete Entgelt unverändert — es ist ausdrücklich nicht erfolgsabhängig.

5.4. Erworbene Credits verfallen nicht. Eine Rückerstattung bereits erworbener, noch nicht verrechneter Credits erfolgt nicht; Ziff. 10.2 bleibt vorbehalten.

5.5. Zahlungsmodalitäten: Die Zahlung erfolgt über die auf der Plattform angebotenen Zahlungsmethoden. Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken und, sofern nicht anders angegeben, zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.

5.6. Keine Vermittlungsvergütung: Der Plattformbetreiber erhebt keine Entgelte, die an das Zustandekommen eines Mandats, an dessen Wert oder an das Honorar des Experten geknüpft sind. Sämtliche Entgelte sind fixe Nutzungsentgelte für die Bereitstellung und den Betrieb der Plattform. Es bestehen keine Exklusivitäts- oder Nichtumgehungspflichten: Nutzer und Experte können jederzeit frei und ausserhalb der Plattform kontrahieren.

5.7. Individuelle Verträge und Konditionen können schriftlich zwischen dem Experten und dem Plattformbetreiber vereinbart werden.

6. Zuteilung von Erfindungsmeldungen und Feedback-Kontingent

6.1. Der Plattformbetreiber entscheidet nach eigenem Ermessen über die Zuteilung von Erfindungsmeldungen an Experten. Kriterien hierfür sind die Fachgebiete des Experten sowie etwaige Wünsche des Nutzers. Experten mit laufendem Abonnement werden bei der Zuteilung bevorzugt berücksichtigt.

6.2. In der Regel wird eine Erfindungsmeldung mehreren Experten zugeteilt, sofern der Nutzer nicht ausdrücklich eine exklusive oder eingeschränkte Weiterleitung wünscht.

6.3. Höchstens drei Feedbacks: Je Erfindungsmeldung nimmt die Plattform höchstens drei (3) Feedbacks entgegen. Massgeblich ist der Zeitpunkt des Absendens; sind drei Feedbacks eingegangen, ist das Kontingent ausgeschöpft.

6.4. Reicht ein Experte Feedback ein, nachdem das Kontingent ausgeschöpft ist, geht dieses nicht verloren: Es wird beim Plattformbetreiber zurückgehalten. Der Plattformbetreiber entscheidet, ob er es dem Nutzer dennoch zustellt. Erst mit dieser Zustellung wird das Nutzungsentgelt nach Ziff. 5.3 verrechnet. Ein Anspruch auf Zustellung besteht nicht.

7. Prüfung auf Ernsthaftigkeit und Widerrufsrecht

7.1. Der Plattformbetreiber behält sich das Recht vor, Erfindungsmeldungen nicht weiterzuleiten, wenn diese keine hinreichende Ernsthaftigkeit aufweisen. Jede Erfindungsmeldung wird vor der Weitergabe an Experten manuell gesichtet.

7.2. Verlangt der Nutzer dennoch ausdrücklich eine Expertenmeinung, kann eine Bearbeitungsgebühr von CHF 50.00 bis CHF 100.00 erhoben werden. Diese kann bei erfolgreicher Vermittlung auf Anfrage erstattet werden.

7.3. Widerrufsrecht für Verbraucher: Sofern der Nutzer als Verbraucher handelt, steht ihm ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen zu. Der Nutzer erklärt sich bei Inanspruchnahme kostenpflichtiger Leistungen ausdrücklich damit einverstanden, dass der Plattformbetreiber mit der Ausführung der Dienstleistung vor Ende der Widerrufsfrist beginnt und das Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch den Betreiber erlischt.

8. Konto, Löschung und Inhalte

8.1. Der Nutzer und der Experte können ihr Konto jederzeit löschen. Personenbezogene Stammdaten werden dabei gelöscht bzw. anonymisiert.

8.2. Bereits abgegebenes Feedback, Chat-Verläufe und laufende Vermittlungen bleiben davon unberührt, soweit sie Rechte der jeweils anderen Partei betreffen. Einzelheiten regelt die Datenschutzerklärung.

9. Subsidiäre Bearbeitung und Partner-Weiterleitung

9.1. Reagiert innerhalb von drei (3) Werktagen kein Experte auf eine Erfindungsmeldung, ist der Plattformbetreiber berechtigt, die Erfindungsmeldung durch interne Patentanwälte bearbeiten zu lassen oder an externe Partner-Patentanwälte weiterzuleiten.

10. Ausschluss von der Plattform

10.1. Der Plattformbetreiber kann Experten oder Nutzer bei Vorliegen eines wichtigen Grundes von der Plattform ausschliessen.

10.2. Im Falle eines Ausschlusses wird der bereits gezahlte Betrag für die restliche Laufzeit des Abonnements pro rata temporis auf Anfrage erstattet. Nicht verbrauchte Credits werden auf Anfrage erstattet.

11. Geheimhaltung, Rechte und Datenschutz

11.1. Alle Mitarbeiter und Teilhaber der Patai GmbH sind vertraglich zur Verschwiegenheit verpflichtet.

11.2. Der Plattformbetreiber unterzeichnet auf Wunsch des Nutzers ein separates NDA.

11.3. Auf der Plattform sind nur Experten zugelassen, die bereits von Berufs wegen zur Verschwiegenheit verpflichtet sind. Vor der vollständigen Einsichtnahme bestätigt jeder Experte zusätzlich seine berufsrechtlichen Pflichten (Ziff. 4.3).

11.4. Zusicherung der Rechte: Der Nutzer versichert mit dem Hochladen einer Erfindungsmeldung, dass er der rechtmässige Urheber der Erfindung ist oder über die uneingeschränkten Rechte verfügt, diese Informationen zum Zweck der Vermittlung auf der Plattform zu teilen. Der Nutzer stellt den Plattformbetreiber von Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung dieser Rechte resultieren.

11.5. Der Plattformbetreiber setzt zur Erbringung der Leistungen Auftragsverarbeiter ein, unter anderem für Hosting, Datenbank, Authentifizierung, E-Mail-Versand, Zahlungsabwicklung und KI-Funktionen. Die aktuelle Übersicht steht in der Datenschutzerklärung.

12. Haftungsbeschränkung

12.1. Der Plattformbetreiber haftet nur für die ordnungsgemässe Vermittlung und den Betrieb der Plattform, nicht jedoch für die Qualität oder den Inhalt der Beratung durch die Experten.

12.2. Zwischen dem Nutzer und dem Experten kommt ein eigenständiges Mandatsverhältnis ausserhalb der Plattform zustande.

12.3. Für Ergebnisse der KI-Funktionen (Ziff. 3.5) übernimmt der Plattformbetreiber keine Gewähr.

13. Haftung für externe Links und Drittanbieter

13.1. Die Plattform kann Links zu externen Webseiten Dritter, Partnerangebote oder Werbeanzeigen enthalten. Auf die aktuellen und künftigen Inhalte sowie die Gestaltung dieser externen Angebote hat der Plattformbetreiber keinen Einfluss.

13.2. Die Verlinkung oder Anzeige bedeutet nicht, dass sich der Plattformbetreiber die hinter dem Verweis oder der Anzeige liegenden Inhalte zu eigen macht. Für die Inhalte der verlinkten Seiten ist stets der jeweilige Anbieter oder Betreiber der Seiten verantwortlich.

13.3. Der Plattformbetreiber übernimmt keine Haftung für die Rechtmässigkeit, Richtigkeit oder Vollständigkeit der Inhalte von Drittanbietern sowie für deren Einhaltung von Datenschutzbestimmungen. Die Nutzung erfolgt auf eigenes Risiko des Nutzers.

14. Schlussbestimmungen

14.1. Es gilt das Recht der Schweizerischen Eidgenossenschaft.

14.2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz der Patai GmbH.